Allgemeine Geschäftsbedingungen von 
Bestattungen Schulteis 
für Beratungs- und Serviceleistungen

I. Allgemeines
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Bestattungen Schulteis (im Folgenden „Bestatter“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Bestatter stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

II. Vertragsabschluss und Bindung
Angebote des Bestatters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Bestatter oder mit Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Bestatters.

III. Leistungsumfang und Durchführung
Der Umfang der vom Bestatter zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Auftrag und der Auftragsbestätigung. Der Bestatter ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Auswahl der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen obliegt allein dem Bestatter, der diese jederzeit nach eigenem Ermessen austauschen kann.

IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Bestattung erforderlichen Unterlagen (z. B. Sterbeurkunden, Genehmigungen) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

V. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Sicherheiten
Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste des Bestatters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Bestatter ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlungen zu verlangen. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

VI. Durchlaufende Posten und Auslagen
Der Bestatter ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers sämtliche Gebühren und Auslagen (z. B. Friedhofsgebühren, Krematoriumskosten, Gebühren für Urkunden, Zeitungsanzeigen) zu verauslagen. Diese werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

VII. Änderungen und Rücktritt
Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Bestatter möglich. Der Bestatter behält sich vor, den durch Änderungswünsche entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers vom Vertrag kann der Bestatter Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn verlangen.

VIII. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, vom Bestatter nicht zu vertretender Umstände (z. B. behördliche Anordnungen, Streik, Naturkatastrophen), ist der Bestatter berechtigt, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

IX. Haftung und Gewährleistung
Der Bestatter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Bestatter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftungssumme ist auf 3.000 Euro begrenzt. Für Leistungen Dritter, die im Auftrag des Auftraggebers erbracht werden, haftet der Bestatter nur bei Auswahlverschulden.

X. Abnahme und Mängelrügen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gelten die Leistungen als abgenommen. Bei berechtigten Mängeln hat der Bestatter das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

XI. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Bestatter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

XII. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Bestatter gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Bestatters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltsgut unverzüglich mitzuteilen.

XIII. Verjährung
Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme oder Entgegennahme der Leistung. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften wie z.B. die Verjährung von Ansprüchen für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt.

XIV. Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige nicht allgemein bekannte Informationen, streng vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren.
2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle Unterlagen, Mitteilungen, Daten, Dokumente und sonstige Informationen, die im Zusammenhang mit der Bestattung, der Beratung oder der Vertragsdurchführung übermittelt oder zugänglich gemacht werden, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits vor der Offenlegung nachweislich bekannt waren,
- ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
- von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen. In diesem Fall ist die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
4. Der Bestatter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und etwaige Dritte, die im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
5. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht kann die verletzte Partei Schadensersatz verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

XV. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Bestatters. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 

XVI. Wirksamkeitsklausel
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Stand: Mai 2025
Bestattungen Schulteis
D-52134 Herzogenrath

©Bestattungen Schulteis. 
Alle Rechte vorbehalten.

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